Lüge 3
Wissentliche Irreführung durch Bundesrat Merz.
Bundesrat Merz am
3.5.2005 am Grenzposten Laufenburg:
"Die Grenzwächter würden gemäss Schweizer
Zollgesetz auch künftig Waren sowie Personen
kontrollieren. Bei einem Anfangsverdacht seien auch ausschliesslich
Personenkontrollen möglich,
und die Ausweispflicht gelte weiterhin."
http://www.europa.admin.ch/presse/news/d/index.htm#03.05.05c
Richtig: Der
Zoll bleibt bestehen; Personen ohne Waren können allerdings keinen
Anfangsverdacht liefern.
Da der Grenzübertritt an jeder
beliebiger Stelle möglich ist wählen diejenigen die dem Zoll nicht
begegnen
wollen einfach über die grüne Grenze...
Warum lässt Bundesrat Merz das Wichtige
einfach aus?
http://www.europa.admin.ch/nbv/off/abkommen/d/schengen_1.pdf
Checken Sie dieses Dokumente
doch einmal mit dem Suchwort "Grenze".
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2000/l_239/l_23920000922de00010473.pdf
"Nach Artikel 2 Absatz 1 der Schengener Durchführungsübereinkommen dürfen die
Binnengrenzen an
jeder Stelle ohne Personenkontrolle
überschritten werden"
S.159 Punkt 1.1 des obigen
Dokumentes.
Auch das Suchwort Personenkontrollen ist interessant...
