Lüge 3

Wissentliche Irreführung durch Bundesrat Merz.

Bundesrat Merz am 3.5.2005 am Grenzposten Laufenburg:

"Die Grenzwächter würden gemäss Schweizer Zollgesetz auch künftig Waren sowie Personen
kontrollieren. Bei einem Anfangsverdacht seien auch ausschliesslich Personenkontrollen möglich,
und die Ausweispflicht gelte weiterhin."

http://www.europa.admin.ch/presse/news/d/index.htm#03.05.05c

Richtig: Der Zoll bleibt bestehen; Personen ohne Waren können allerdings keinen Anfangsverdacht liefern.
Da der Grenzübertritt an jeder beliebiger Stelle möglich ist wählen diejenigen die dem Zoll nicht begegnen
wollen einfach über die grüne Grenze...


Warum lässt Bundesrat Merz das Wichtige einfach aus?


http://www.europa.admin.ch/nbv/off/abkommen/d/schengen_1.pdf

Checken Sie dieses Dokumente doch einmal mit dem Suchwort "Grenze".

http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2000/l_239/l_23920000922de00010473.pdf

"Nach Artikel 2 Absatz 1 der Schengener Durchführungsübereinkommen dürfen die Binnengrenzen an
jeder Stelle ohne Personenkontrolle überschritten werden"


S.159 Punkt 1.1 des obigen Dokumentes.

Auch das Suchwort Personenkontrollen ist interessant...